Gibt es Feldhamster im Nieder-Erlenbacher Feld?

Wir wissen es nicht. Wir meinen, bei uns sollte das Feld auf Hamstervorkommen untersucht werden.

 

 In der Nachbarschaft nämlich, am Riedberg, hatte vor zwei Jahren eine Familie einen Feldhamster in ihrem Kellerlichtschacht gefunden.

 

Die Untersuchung von nicht bebauten Flächen am Riedberg hat danach ein paar Feldhamster nachgewiesen, aber auch gezeigt, sie werden immer weniger. Die Biologen bezeichnen solche kleinen Vorkommen, die sich ständig verringern, als „nicht überlebensfähige Population“. Um die noch vorhandenen Tiere zu retten, werden sie eingefangen und umgesiedelt, bevor weiter gebaut wird.

 

Warum umsiedeln? Heute sind Feldhamster fast ausgestorben und naturschutzrechtlich streng geschützt.  Als Beutetier z.B. für Raubvögel bereichert der Feldhamster die Fauna in der Feldflur. Das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie schreiben vor, dass der Erhaltungszustand einer vorgefundenen Feldhamsterpopulation nicht verändert werden darf. Das bedeutet, Restbestände müssen gerettet werden. Der europäische Gerichtshof verhängt Strafen, wenn Feldhamster getötet werden.

 

Früher wurden Feldhamster als Schädlinge betrachtet, die sich angeblich so viel Getreide vom Feld holen, wie sie nur können.

 

Ernteeinbußen, die Feldhamster verursachen, sind in Wirklichkeit relativ gering gegenüber z.B. sturmbedingtem Windbruch auf Getreidefeldern. Auch können sie schon deshalb das Korn nicht zentnerweise sammeln, da mit modernen Maschinen die Felder sehr schnell abgeerntet und danach meist sofort umgepflügt werden. Wenn ein Tier etwa 400 bis 500 g Getreide sammelt, kann es überleben, und der Landwirt wird aus dem Hessischen Programm für Agrarumwelt und Landschaftspflege entschädigt, falls er für den Hamster Getreidestreifen stehen lässt.

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